Hannover (energate) - Der genossenschaftlich organisierte Energievertrieb "e:veen" hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Das Amtsgericht Hannover habe die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, teilte das Unternehmen mit. Vorläufiger Sachwalter ist demnach der Rechtsanwalt Volker Römermann. Als Grund für die Zahlungsunfähigkeit führt Eveen "stark gestiegene Energiepreise" an. "Die derzeitige Marktentwicklung macht es notwendig, Eveen neu aufzustellen", erklärte Eveen-Vorstand Dieter Carstens. "Daher sind wir nun dabei, ein Konzept auszuarbeiten, und haben uns entschieden, unsere Restrukturierung in Form einer Eigenverwaltung anzugehen." Der Geschäftsbetrieb - also auch die Belieferung der Kunden - werde in vollem Umfang fortgeführt, betonte das Unternehmen.
"Nach wie vor steigende Nachfrage"
Die Eveen Energie AG beliefert als unabhängige Genossenschaft bundesweit Kunden mit Strom und Gas. Das Unternehmen mit Sitz in Hannover beschäftigt nach eigenen Angaben rund 50 Mitarbeiter und erzielte 2017 einen Umsatz von rund 100 Mio. Euro. Erst Anfang 2017 hatte das Unternehmen "aufgrund des rasanten Wachstums" eine neue Zentrale bezogen - damals noch mit 80 Mitarbeitern. Sachwalter Römermann erklärte: "Auf Basis der nach wie vor steigenden Nachfrage, dem Unternehmen eng verbundener Mitarbeiter und über 100.000 Kunden sprechen wir bereits mit potenziellen Interessenten, um das Unternehmen nachhaltig zu stärken."
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bringt die Insolvenz von Eveen in einer Mitteilung in Zusammenhang mit vorherigen Insolvenzen der vermeintlich unseriösen Anbieter Teldafax, Flexstrom und Care-Energy. Die Verbraucherschützer hatten sich mit Eveen in der Vergangenheit mehrfach gerichtliche Auseinandersetzungen geliefert. Erst im März erwirkte der "Marktwächter Energie" des Landes eine Unterlassungserklärung gegen den Anbieter wegen witterungsbedingter Anpassung der Abschlagszahlungen (
energate berichtete). Zuvor hatten die Verbraucherschützer bereits ein Ordnungsgeld gegen Eveen erstritten wegen der Einschränkung des Sonderkündigungsrechts (
energate berichtete). Die Verbraucherzentrale betonte, dass bei einer Insolvenz kein Recht auf Sonderkündigung bestehe. /rb