Leipzig (energate) - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) plant im Verbund mit anderen Ländern einen gravierenden Einschnitt bei der Windenergie. Über eine Bundesratsinitiative will er die gesetzliche Privilegierung von Windrädern im Außenbereich abschaffen - die entscheidende planungsrechtliche Grundlage für den starken Ausbau der Windenergie in den vergangenen 20 Jahren. "Der Paragraph muss weg", sagte Woidke beim "Ostdeutschen Energieforum" in Leipzig. Gemeint ist Paragraph 35, Abs. 1 Nr. 5 im Baugesetzbuch, wonach Windräder im Außenbereich, also außerhalb kommunaler Bebauungspläne, eine privilegierte Zulässigkeit genießen. Würde das Privileg gestrichen, wären sie im Außenbereich nur noch zulässig, wenn die Gemeinde durch einen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entsprechende Flächen ausweisen würde.
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Die Privilegierung ist laut Woidke eine "Beschneidung der kommunalen Planungshoheit", die seiner Meinung nach vor dem Bundesverfassungsgericht heute keinen Bestand mehr haben würde und ein Ende haben muss. "Wir werden als Land Brandenburg einen entsprechenden Antrag im Bundestag stellen", kündigte der Ministerpräsident an. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssten Windparkplaner künftig immer die Bürgermeister, Stadtverordneten oder Gemeindevertretungen in die Planungen einbeziehen. Dann dürfte es auch darum gehen, wie die Kommunen an den finanziellen Erträgen aus den Anlagen beteiligt werden können. Die Gemeinschaft müsse laut Woidke einen Vorteil davon haben, etwa indem die Windstromerlöse den ÖPNV quersubventionieren. Anders seien die Bürger wohl kaum noch von der Windenergie zu überzeugen. "Die Geduld der Menschen ist teilweise am Ende", sagte er. Brandenburg sei das Bundesland mit der höchsten Dichte an Windrädern.
Privilegierung hat viele Gegner
Die Privilegierung der Windenergie ist vielen ein Dorn im Auge, vom Städte- und Gemeindebund in Brandenburg bis zur FDP in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (
energate berichtete). Woidke verwies auch darauf, dass die Landesregierung in Schleswig-Holstein das Privileg de facto aufgehoben habe (
energate berichtete). Mit der sogenannten Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch räumte der Bundesgesetzgeber den Ländern 2014 das Recht ein, von der Privilegierung abzuweichen und landesweite Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen einzuführen. Allerdings machte nur Bayern davon Gebrauch. Es zeigt sich aber, dass Woidkes geplante Bundesratsinitiative durchaus Unterstützer finden könnte. /sh