Bonn/Brüssel (energate) - Die Bundesnetzagentur und die Generaldirektion Energie der EU-Kommission haben unterschiedliche Auffassungen über die Implementierung von virtuellen Verbindungspunkten (VIP). Strittig ist die Auslegung des Artikels 19 des Netzkodex Kapazitätsallokation (NC CAM), in dem die Einführung der VIP geregelt ist. Der Grundsatz ist simpel. Bis zum 1. November müssen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) alle Verbindungspunkte zwischen zwei Marktgebieten - auch länderübergreifend - in einem VIP zusammenfassen. …
Regulierung Streit über die VIP-Implementierung

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