Düsseldorf (energate) - Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Hersteller von Stromspeichern für Fotovoltaikanlagen aufgrund mangelnder Garantiebedingungen abgemahnt. In drei Fällen sei zudem Klage eingereicht worden, teilte die Verbraucherzentrale mit. Aus Sicht der Verbraucherschützer enthalten die Garantiebedingungen unzulässige Klauseln. Dabei gehe es um Probleme wie einen Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz.
Die betroffenen Unternehmen sind E3/DC, Eon, Senec (ehemals Deutsche Energieversorgung), Solarwatt und Sonnen. Während die Verfahren gegen Eon und Solarwatt durch Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen wurden, erhob die Verbraucherzentrale in den anderen Fälle Klage. Hier seien die abgegebenen Unterlassungserklärungen nicht ausreichend gewesen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesverband.
Online-Zwang und DSGVO-Verstöße
"Wenn die Garantie auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar", sagte Holger Schneidewindt, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Doch genau dies sei etwa bei Geräten von Sonnen der Fall. Auch Senec und E3/DC machten eine dauerhafte Internetverbindung zur Garantievoraussetzung, der Umgang mit personenbezogenen Daten missachte zudem die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Weitere Kritikpunkte der Verbraucherschützer sind sowohl die Unübersichtlichkeit der Garantiebedingungen als auch der Umstand, dass Reparatur- oder Transportkosten auf Garantienehmer abgewälzt werden. Ein Umstand, den die Verbraucherzentrale bereits bei Solarmodulen bemängelte. Aufmerksam lesen sollten Kunden vor dem Kauf zudem die garantierte Batterieleistung. So sichere beispielsweise Sonnen in den ersten Monaten und Jahren nach Inbetriebnahme nur 80 Prozent der sogenannten Nennkapazität zu, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich verschlechtere, kritisieren die Verbraucherschützer.
Senec reagiert - E3/DC und Sonnen prüfen
Die betroffenen Hersteller reagierten unterschiedlich auf die Kritik. Einsichtig zeigte sich Senec. Die EnBW-Tochter hat nach eigenen Angaben die monierten Klauseln "allesamt entweder aus den Garantiebedingungen herausgenommen oder verbraucherfreundlich geändert". Eine dauerhafte Internetverbindung sei keine Garantievoraussetzung mehr. Zudem verweist Senec darauf, dass Kunden in den ersten zehn Betriebsjahren 100 Prozent der Nennkapazität garantiert werden. Der zur Hager Group zählende Produzent E3/DC sieht hingegen keinen Anpassungsbedarf der eigenen Garantiebedingungen. Diese seien "ausgesprochen kundenorientiert und transparent". "Das von der Verbraucherzentrale eingeleitete Verfahren verbessert aus Sicht von E3/DC die Kundenfreundlichkeit der Garantiebedingungen nicht, sondern erschwert das Verständnis und schwächt die Position der Kunden", sagte Geschäftsführer Andreas Piepenbrink.
Marktführer Sonnen kündigte an, die Kritik der Verbraucherzentrale gerichtlich prüfen zu lassen. Zum Thema Online-Zwang hieß es, Sonnen stelle zwar regelmäßig Updates online zur Verfügung, ein dauerhafter Online-Zugang sei indes nicht gefordert. Die Datenschutzregeln habe Sonnen im Zuge der DSGVO-Einführung "umfangreich an das neue EU-Recht angepasst". Generell erhielten Kunden eine Vollwertgarantie über 10 Jahre beziehungsweise 10.000 Ladezyklen für mindestens 80 Prozent der Kapazität. Dies sei die beste am Markt verfügbare Garantie, die Kritik der Verbraucherzentrale sei "nicht nachvollziehbar". /as