Münster/Essen (energate) - Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Rodungsarbeiten im Hambacher Forst bis auf Weiteres gestoppt. Damit gaben die Richter in der letzten Instanz einem Eilantrag der Umweltorganisation BUND statt. Demnach darf der Energiekonzern das Waldgebiet im rheinischen Braunkohlerevier so lange nicht roden, bis eine Entscheidung in der Hauptsache einer BUND-Klage aus dem April 2018 gefallen ist. …
Rheinisches Braunkohlerevier Gericht stoppt Rodungen im Hambacher Forst

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