Berlin (energate) - Die Inhalte des geplanten Gebäudeenergiegesetzes sind in den betroffenen Branchen teilweise noch umstritten. So will es die Bundesregierung laut aktuellem Entwurf ermöglichen, die energetischen Anforderungen an Gebäude künftig auch auf Basis der CO2-Emissionen und eines noch nicht genau definierten Effizienzkriteriums zu erfüllen. Mit dieser sogenannten Innovationsklausel will die Regierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. …
Gebäudeenergiegesetz Innovationsklausel wird zum Zankapfel

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