Berlin (energate) - Warnton für E-Autos, neue Offshore-Umlage und der Smart-Meter-Rollout: Für die Energiebranche gibt es im Jahr 2019 einige Änderungen. energate liefert einen Überblick. Traditionell gelten zum 1. Januar neue Umlagen auf den Stromverbrauch für private und gewerbliche Kunden. So sinkt die
Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) leicht von 6,792 auf 6,405 Cent/kWh. Geringer fällt mit 0,280 Cent/kWh (2018: 0,345 Cent) auch die Umlage für die
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus. Weniger muss zudem für Abschaltbare Lasten bezahlt werden (0,005 Cent statt 0,011 Cent/kWh). Auch die
Umlage nach Paragraph 19 StromNEV sinkt von 0,370 Cent auf 0,305 Cent/kWh. Die Ersparnisse werden allerdings zum Teil durch die
neue Offshore-Netzumlage wieder aufgehoben. Diese deckt seit dem 1. Januar sämtliche Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks ab, sowohl die Anschlüsse selbst als auch die Entschädigungen bei Störung oder Verzögerung. Sie beträgt zum Start 0,416 Cent/kWh (
energate berichtete).
Sonderausschreibungen für Wind und Solar
Mit der Veröffentlichung des Energiesammelgesetzes im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2018 traten einige Änderungen bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft, etwa die
Neuregelungen zum Messen und Schätzen von Stromverbräuchen für die besondere Ausgleichsregelung oder die EEG-Umlage auf selbstverwendeten Strom aus neuen KWK-Anlagen (
energate berichtete). Auch wird es bei
Solar- und
Windenergie in diesem Jahr
zusätzliche Ausschreibungsmengen geben. Bei der Windenergie zum 1. Juni und 1. Oktober jeweils 500 MW, bei der Solarenergie ebenfalls 500 MW zum 1. März und zum 1. Dezember für Anlagen über 750 kW. Die
Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen sinkt zu Jahresbeginn von 10,41 Cent pro kWh auf 10,36 Cent. In drei weiteren Schritten sinkt die Vergütung dann bis zum 1. April auf 8,90 Cent. Der
Mieterstromzuschlag für Anlagen über 40 kW beträgt zum 1. April im Schnitt nur noch 0,9 Cent pro kWh.
Netzentgelte nahezu unverändert
Die
Gasnetzentgelte sinken laut Analyseplattform Enet für einen Durchschnittshaushalt (18.000 kWh/Jahr) 2019 leicht um 0,3 Prozent. Auch bei den
Stromnetzentgelten ist im Bundesdurchschnitt keine große Bewegung zu erwarten. Hier liegt aber noch keine endgültige Auswertung vor, da die Verteilnetzbetreiber ihre Angaben zwischen dem 15. Oktober und dem 1.Januar noch einmal anpassen konnten.
Warnton für E-Autos
Neuerungen gibt es auch bei der Elektromobilität. Ab 1. Juli müssen neue E-Autos mit einem "
Acoustic Vehicle Alerting System", einem akustischen Warnton für Fußgänger und Radfahrer, ausgestattet werden. Ab 2021 gilt die EU-Vorgabe auch für bereits zugelassene E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride. Eingeschlossen sind E-Busse und LKW. Zum 1. Januar werden E-Autos zudem bei der
Dienstwagenbesteuerung bessergestellt. Künftig müssen nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Regelung gilt auch für schnellere E-Bikes bis 45 km/h Motorunterstützung. Für
Dienstfahrräder oder
Jobtickets entfällt die Besteuerung für den Arbeitnehmer komplett.
Smart Meter-Rollout
Mit zweijähriger Verspätung beginnt 2019 der Rollout von intelligenten Messsystemen für Stromkunden mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch. Ende Dezember hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das erste Smart-Meter-Gateway zertifiziert (
energate berichtete), zwei weitere Zertifikate sollen nach energate-Information zeitnah erteilt werden. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben für den Rollout-Start gegeben.
Regionalregister für Grünstromnachweise
Mit Verspätung ist zum 1. Januar auch das Register für Grünstrom-Regionalnachweise gestartet. Es soll Stromanbietern künftig ermöglichen, ihren Kunden Strom aus regionalen Erneuerbaren-Anlagen im Umkreis von höchstens 50 Kilometern zuzuordnen. Damit soll eine regionale Vermarktung außerhalb des EEG leichter werden. Verwaltet wird das Register vom Umweltbundesamt. Hinterlegt sind Angaben über den Standort, den Typ, die installierte Leistung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. /kw