Erlenbach (energate) - Der insolvente Energieanbieter Deutsche Energie GmbH (DEG) wird sich nicht in Eigenregie sanieren. Stattdessen übernimmt ein externer Insolvenzverwalter das Ruder im bislang vorläufigen Insolvenzverfahren. "Obwohl der Gläubigerausschuss der Eigenverwaltung grundsätzlich positiv gegenübersteht, hat die Geschäftsführung entschieden, den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen", teilte die DEG mit. "Hintergrund sind komplexe steuerliche Sachverhalte", so die Begründung. Das zuständige Amtsgericht in Stuttgart bestellte Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Amtsgericht hatte dem Antrag auf Eigenverwaltung bereits zugestimmt, den Beschluss aber nun auf Wunsch des insolventen Unternehmens gekippt. Insolvenzverwalter Hörmann hätte auch im Falle der Eigenverwaltung durch die DEG-Führung das Verfahren mit insolvenzrechtlicher Fachkompetenz begleitet, weil das Gericht ihn auch zum Sachwalter bestimmt hatte.
Gläubiger im Wartestand
Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens wird Hörmann sich ein Bild von der Lage bei der DEG machen. Erst danach könnten sich die Gläubiger des Unternehmens in der Insolvenztabelle anmelden, so die DEG. Den Insolvenzantrag musste die DEG im Dezember 2018 stellen, nachdem der Übertragungsnetzbetreiber Tennet dem Energieanbieter den Bilanzkreisvertrag gekündigt hatte (energate berichtete). "Nach Abwägung aller Optionsmöglichkeiten gab es für die Geschäftsführung keine Alternative, als den Antrag bei Gericht zu stellen", erklärte die Insolvenzverwaltung auf der Homepage der Kanzlei. Die DEG-Führung hatte die Kündigung seitens Tennet ihrerseits als "unnötig" bezeichnet. /pa