Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat ihren Leitfaden zu Investitionsmaßnahmen in Fernleitungs- und Übertragungsnetzen angepasst. Die Aktualisierung berücksichtige Änderungen aus der letzten Anpassung der Anreizregulierungsverordnung, die am 22. März in Kraft getreten ist, schreibt die Behörde auf ihrer Internetseite. So wurde zum Beispiel die Genehmigung einer Investitionsmaßnahme auf die Dauer einer Regulierungsperiode befristet. …
Betriebskostenpauschale Änderungen zur Investitionsmaßnahme sind in Kraft

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