Berlin - Der Bundesrat hat der Zulassung von elektrischen Tretrollern zugestimmt. Fahren dürfen diese nur auf Radwegen. Die Zulassung gilt für elektrische Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Die Bundesregierung wollte ursprünglich auch Gehwege für die E-Scooter öffnen. Von den Ländern kam daran Kritik, sie verwiesen auf die zusätzliche Gefahr für Fußgänger. "Wir wollen, dass Tretroller Teil des Mobilitätsangebotes werden, aber nicht auf Gehwegen", sagte der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen). Die Roller müssten behandelt werden wie Fahrräder und daher auch die Radwege nutzen. Er setzt darauf, dass die Fahrzeuge für die letzte Meile zu einer Haltestelle genutzt werden.
Der Bundesrat beschloss zudem, dass die E-Tretroller ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Einzelne Länder, wie Berlin, hatten eine Altersbeschränkung von 15 Jahren gefordert. Diese hatte auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CSU), abgelehnt. Er verwies im Bundesrat darauf, dass der Deutsche Verkehrsgerichtstag für Pedelecs bis 20 km/h ebenfalls eine Erlaubnis ab 14 Jahren empfehle.
Union: Guter Mittelweg
Die verkehrspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Daniela Ludwig, sagte, die Verordnung sorge für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Mobilitätswünschen der Nutzer und notwendigen Sicherheitsanforderungen auf der anderen Seite. "Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa ist es Deutschland gelungen, einen Mittelweg zwischen komplettem Verbot und völliger Liberalisierung zu finden", sagte Ludwig.
Zustimmung für die Zulassung der Tretroller kommt auch vom IT-Verband Bitkom. Präsident Achim Berg sagte, in den Städten seien alternative Mobilitätsangebote notwendig. "E-Scooter können eine ideale Ergänzung zu Bus und Bahn für die letzten Kilometer zum Ziel sein", so Berg. Er verwies auf eine vom Verband beauftragte Umfrage, nach der 47 Prozent der Befragten sich vorstellen könnten, auf private Autofahrten in der Stadt zu verzichten und E-Scooter zu nutzen. Zum Inkrafttreten der Verordnung muss die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen. /kw