Düsseldorf (energate) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die REGENT-Festlegungen zurückgewiesen. Dies teilte das OLG energate auf Anfrage mit. Eine Begründung für die Zurückweisung liegt noch nicht vor. Gegen die Festlegungen hatte neben den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) GRT Gaz Deutschland und Gascade (energate berichtete) auch Gazprom Export Beschwerde eingelegt. Dies hat energate erst jetzt erfahren. Wie die beiden Fernleitungsnetzbetreiber hatte auch Gazprom Export in einem Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Der Antrag wurde am 24. Mai, dem letzten Tag der Antragsfrist, beim OLG Düsseldorf eingereicht.
Gascade teilte in einer Stellungnahme mit, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Das Unternehmen wird sie noch im Detail bewerten und danach das weitere Vorgehen festlegen. "Wir halten die Einführung eines Einheitsentgelts aber wie bisher für falsch und auch für rechtswidrig. Aus unserer Perspektive entstehen durch das zukünftige Entgelt starke Nachteile für den europäischen Binnenmarkt", schreibt Gascade in der Stellungnahme.
Unterschiedliche Positionen der FNBs
Die Positionen der FNBs zu den Festlegungen REGENT und dem darin vorgeschriebenen einheitlichen Briefmarkenentgelt sind sehr unterschiedlich. Dies zeigen etwa die Stellungnahmen von Gasunie Deutschland (GUD) und Thyssengas zu den Eilanträgen gegenüber dem OLG Düsseldorf. Beide FNBs fordern das OLG auf, die Anträge zurückzuweisen. Das Grundkonzept der Antragstellerin stehe in klarem Widerspruch zu den europäischen und nationalen rechtlichen Vorgaben über die zukünftige Ausrichtung des europäischen Binnenmarktes, schreiben die GUD-Anwälte in ihrer Begründung zur Ablehnung des Eilantrages von GRT Gaz Deutschland, die energate vorliegt.
Nach der Ablehnung der Eilanträge wird es zu Verhandlungen in der Hauptsache kommen. Wann dies der Fall sein wird, ist noch offen. Wenn es noch im Herbst zur mündlichen Verhandlung kommt - was möglich ist - könnte eine Entscheidung noch vor dem Jahresende fallen. Da gegen diese Entscheidung wieder Rechtsmittel möglich sind, treten vermutlich erst einmal die einheitlichen Briefmarkenentgelte am 1. Januar 2020 in Kraft (energate berichtete). /hl