Hamburg (energate) - Die Volkswagen-Tochter Moia hat einen juristischen Erfolg beim Rollout ihrer elektrischen Ride-Sharing-Flotte errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Hamburg hat einen Eilantrag eines Taxiunternehmers abgelehnt, der den geplanten Testbetrieb von bis zu 1.000 Fahrzeugen in der Hansestadt verhindern will. Das OVG hat damit den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert, wonach Moia bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren nur noch 200 Fahrzeuge einsetzen durfte (energate berichtete). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die "erteilte Genehmigung den Antragsteller nicht in eigenen Rechten verletzen kann". Zwar seien vor Erteilung einer solchen Genehmigung die öffentlichen Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Allerdings könne der Antragsteller nicht quasi als Sachwalter öffentlicher Verkehrsinteressen gerichtlichen Rechtsschutz zu deren Überprüfung beanspruchen.
Auch das persönliche Interesse des Antragstellers auf Schutz vor Konkurrenz und die gesetzlich geschützte Berufsfreiheit ermächtigten diesen nicht dazu, gerichtlich gegen eine Erprobungsgenehmigung vorzugehen. "Die Berufsfreiheit gewährt grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz." Er habe außerdem nicht dargelegt, dass sich seine wirtschaftliche Position seit Markteintritt von Moia unzumutbar verschlechtert habe oder durch den Markteintritt in Zukunft unzumutbar verschlechtern werde, so das OVG.
Klage weiterhin anhängig
Aktiv geworden war das Gericht aufgrund von Beschwerden seitens Moia sowie der Freien und Hansestadt Hamburg gegen den genannten Eilantrag des Taxiunternehmers. Damit hat Moia die Schlappe vom April dieses Jahres wettmachen können. Das Eilverfahren ist damit abgeschlossen, so das OVG. Die Klage des Taxiunternehmers gegen die erteilte Genehmigung ist beim Verwaltungsgericht Hamburg weiterhin anhängig. /dz