Karlsruhe (energate) - Strom- und Gasnetzbetreiber müssen in der dritten Regulierungsperiode mit niedrigeren Netzentgelten kalkulieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Höhe der Eigenkapitalzinssätze korrekt ermittelt hat. Er hat damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aus dem März 2018 aufgehoben. Das OLG hatte die Zinssätze als zu niedrig eingestuft und der Behörde eine rechtsfehlerhafte Bestimmung vorgeworfen (energate berichtete). …
Netzinvestitionen BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der Bundesnetzagentur

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