Bonn (energate) - Im Regelenergiemarkt startet am 12. Juli eine zentrale Besicherungsfunktion. Marktteilnehmer können bei Ausfall einer Anlage diese ab sofort nicht nur in der Regelzone kompensieren, in der die Anlage steht, sondern auch aus den drei übrigen Regelzonen. Dafür ist eine Freischaltung auf einer Internetplattform notwendig. Der "Besicherte" (BES), der "Sicherungsgeber" (SIG) und der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber müssen für die zentrale Besicherung eine Zusatzvereinbarung im Rahmenvertrag unterschreiben, wie aus einem aktuellen Leitfaden der vier Übertragungsnetzbetreiber hervorgeht. …
Hintergrund Zentrale Besicherung bei Ausfall von Regelenergieanlagen

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