Karlsruhe (energate) - Laut einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss das Bahnstromnetz in den Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber einfließen. In dem Urteil vom 7. Juli führt das Gericht auf, dass es zum einen bereits zuvor entschieden habe, dass alle Verteilnetzbetreiber in den Effizienzvergleich einzubeziehen seien. Zum anderen urteilte das Gericht, dass das Netz der DB Energie als Verteilnetz anzusehen sei. …
Hintergrund BGH: Bahnstrom-Netz muss in Effizienzvergleich einfließen

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