Berlin (Berlin) - Die Bürokratie rund um die Gewährung von Ausnahmen bei der EEG-Umlage für Unternehmen sorgen schon seit Langen für Ärger. Selbst die Bundesregierung räumt in einer Antwort an die FDP-Bundestagsfraktion den enormen Aufwand ein. Die Hoffnungen ruhen nun auf der Bundesnetzagentur. Die Ausnahmen für die EEG-Umlage von Unternehmen und Betrieben gelten nur für selbstverbrauchten Strom, nicht aber für solchen, der an Dritte weitergeleitet wird, also etwa an einen Dienstleister, der eine Kantine betreibt. …
EEG Weiter Unklarheit bei Abgrenzung von Drittstrommengen

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