Hamburg (energate) - Das Landgericht Hamburg hat die Entscheidung über die Übertragung von Reststrommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vorerst vertagt und die mündliche Verhandlung erneut eröffnet. Das bestätigte die Hamburger Gerichtspressestelle auf energate-Anfrage. Grund für die Vertagung der Entscheidung sei, dass sich der Sachstand seit dem Verhandlungstermin im Juni 2019 so erheblich verändert habe, dass es unangebracht wäre, jetzt noch eine Endentscheidung nach dem alten Sachstand zu treffen, hieß es. Um den Streit umfassend entscheiden zu können, habe die Kammer eine Endentscheidung zurückgestellt. Das Gericht will den Streitparteien so die Gelegenheit geben, zu diesen neuen Entwicklungen ergänzend Stellung zu nehmen.
Preussen Elektra begrüßt Vertagung
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Eine wesentliche Veränderung liegt aus Sicht des Gerichts darin, dass die Parteien in der Zwischenzeit einen vorläufigen Vergleich über einen Teil der Reststrommengen geschlossen haben, wodurch sich das Klageziel von Preussen Elektra verändert hat (energate berichtete). Mit der Wiedereröffnung der Verhandlung gehe der Rechtsstreit zwischen Preussen Elektra und des Mitgesellschafters Vattenfall um die kommerziellen Bedingungen nun weiter, zu denen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übertragungen von Reststrommengen auf noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke erfolgen. "Wir begrüßen das", sagte eine Sprecherin von Preussen Elektra auf energate-Anfrage. Die Übertragungen selbst können zudem aber bei Bedarf ungeachtet dessen stattfinden, betonte sie, und weiter: "Damit kann der Betrieb unserer Anlagen entsprechend der Vorgaben des Atomgesetzes bis Ende 2021 beziehungsweise 2022 gewährleistet werden."
Preussen Elektra hatte Vattenfall vor dem Landgericht Hamburg verklagt, um kostenlos einen Teil der Reststrommenge übertragen zu bekommen (energate berichtete). Neben dem Hauptsacheverfahren wollte Preussen Elektra auch per Eilantrag erreichen, dass die Übertragung einer Teilmenge Reststroms an Grohnde gerichtlich erzwungen wird. /am