Cuxhaven/Frankfurt (energate) - Die Übernahme des Windkraftprojektierers PNE durch eine Investmentgesellschaft der US-Bank Morgan Stanley wird konkreter. Der Investor will Mehrheitseigner werden und bis zu 300 Mio. Euro für das Cuxhavener Unternehmen bieten. Aufsichtsrat und Vorstand der PNE begrüßen die Offerte. Beide Gremien seien "zu der Einschätzung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter und weiterer Interessengruppen" sei, teilte PNE mit. Dieser Einschätzung gingen mehrwöchige Gespräche voraus (energate berichtete).
Zusagen für Mitarbeiter und Geschäftsbereiche vereinbart.
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Bieter ist die in Frankfurt ansässige Investmentgesellschaft Morgen Stanley Infrastructure Partners (MSIP), die mehrere Fonds verwaltet. In den Verhandlungen habe sich MSIP als "äußerst professioneller und weitsichtiger Partner" präsentiert, erklärte PNE-Vorstandschef Markus Lesser auch mit Blick auf die laufende strategische Neuausrichtung der PNE AG zum "Clean Energy Provider" (energate berichtete). In einer nun unterzeichneten Investorenvereinbarung sagt die Morgan-Stanley-Tochter zu, die bestehenden Geschäftsbereiche weiterzuführen und keine übernahmebedingten Kündigungen auszusprechen. "Wir werden die strategische Agenda und die Ziele des Unternehmens unterstützen. Wir können erhebliches zusätzliches Wissen und finanzielle Unterstützung bereitstellen", sagte Christoph Oppenauer, Executive Director von MSIP.
Rückzug von der Börse geplant
Mit 4 Euro je Aktie liegt das Angebot noch über der im Vorfeld in Aussicht gestellten Preisspanne von bis zu 3,80 Euro. Gelänge es MSIP alle rund 76,5 Mio. Aktien über die Offerte zu erwerben, würden rund 306 Mio. Euro fällig. Vollziehen will der Investor den Einstieg allerdings sobald die Annahmequote 50 Prozent übersteigt und der Investor Mehrheitseigner wird. Nach dem Vollzug soll die PNE-Aktie aus dem Handel genommen werden. Die PNE-Führung kündigte bereits an, ihren Aktionären empfehlen zu wollen, das Kaufangebot wahrzunehmen. Bevor das Angebot offiziell wird, steht allerdings eine Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus und auch die Kartellbehörde muss die Transaktion freigeben. /pa