Brüssel (energate) - Die europäischen Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungswerken sehen sich durch die in der neuen EU-Stromverordnung enthaltene Vorschrift für Kapazitätsmechanismen benachteiligt. Die stellt nur auf Strom, nicht jedoch auf Wärme ab. Artikel 22 der Stromverordnung, die ab 1. Januar 2020 EU-weit gilt, schreibt vor, dass nur solche Kraftwerke an Kapazitätsmechanismen zur Vorhaltung von Stromreserven teilnehmen dürfen, die einen CO2-Grenzwert von 550 Gramm CO2 pro kWh oder 350 Gramm CO2 pro installierte Kraftwerksleistung nicht überschreiten (energate berichtete). …
EU-Stromverordnung KWK-Wirtschaft kritisiert Kapazitätsmechanismus-Vorschrift

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