Berlin (energate) - Das Land Berlin darf die Konzession für den Stromnetzbetrieb nicht an den landeseigenen Betrieb "Berlin Energie" vergeben. Das Landgericht (LG) Berlin erklärte die Konzessionsentscheidung aus dem Jahr 2014 laut eigener Mitteilung für nichtig. Das Urteil (16 O 259/19 Kart.) ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht hat die Berufung innerhalb eines Monats nach schriftlicher Urteilsverkündung beim Kammergericht zugelassen. …
Rekommunalisierung in Berlin Gericht kippt Konzessionsentscheidung in Berlin

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