Bonn/Berlin (energate) - Die Nord Stream 2 AG hat für die gleichnamige Pipeline eine Freistellung von den Regulierungsvorgaben gemäß § 28b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Eine solche Freistellung ist für alle Gas-Pipelines zwischen der EU und einem Drittstaat möglich, die vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt wurden. Der Antrag erfolgte bei der Beschlusskammer (BK) 7 der Bundesnetzagentur, die diese Beantragung auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. …
Gasrichtlinie Nord Stream 2 beantragt Freistellung von Regulierung

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