Berlin (energate) - Die Bundesländer sind mit den Kohleausstiegsplänen in der aktuellen Form nicht zufrieden. In einer Stellungnahme fordert die Länderkammer bessere Entschädigungsregeln für Steinkohlekraftwerke, mehr Anreize für Gaskraftwerke und konkrete Strompreiskompensationen.
Die Aussage der Bundesländer ist eindeutig: Das Kohleausstiegsgesetz führt in seiner aktuellen Form zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Stein- und Braunkohlekraftwerken, heißt es in der auf der Bundesratssitzung am 13. März beschlossenen Stellungnahme. Das Vorgehen entspreche nicht den Vorgaben der Kohlekommission.
Ein wesentlicher Kritikpunkt: die Möglichkeit für entschädigungslose Stilllegungen von Steinkohleanlagen ab 2024. Die Bundesländer lehnen dies ab und fordern die Bundesregierung auf, eine rechtssichere gesetzliche Lösung finden. Die vorgesehenen Ausschreibungen für die Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken sollen zudem aus Ländersicht bis 2030 laufen. Ebenso fordern sie eine vorbehaltlose Verlängerung der KWK-Förderung in allen Leistungsklassen sowie wirksame Anreize für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK oder für grüne Fernwärme. Der Kohleersatzbonus soll daher "deutlich erhöht werden". Die Bundesländer schließlich sich damit der Kritik vieler Betreiber von Steinkohleanlagen an, die seit Wochen Sturm gegen die Ausstiegspläne in der aktuellen Form laufen.
Anreize für Gaskraftwerke
Die Landesregierungen fordern zudem mit Verweis auf die Einigung auf die Abschaltpläne aus dem Januar Anreize für den Neubau von Gaskraftwerken. Der Bund soll hier "unverzüglich die geeigneten Rahmenbedingungen an bestehenden und vom Kohleausstieg betroffenen Standorten" schaffen. "Investitionen in effiziente und flexible GuD-Kraftwerke sind ein Geschäftsmodell, das hilft, die Klimaschutzziele zu erreichen", sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in der Diskussion.
Konkrete Strompreishilfen
Die Länderkammer sieht zudem Nachbesserungsbedarf beim Thema Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen von Strompreisen im Zuge des Kohleausstieges. Den geplanten Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und die vorgesehene Entlastung von stromkostenintensiven Unternehmen sind aus Sicht der Länderkammer noch zu unverbindlich ausgestaltet. Beide Regeln müssten nachgeschärft werden, fordern die Länder.
Für das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker die Ausstiegspläne. Sie stellten einen guten Kompromiss zwischen Umwelt- und Klimaschutz dar. Angesichts der zahlreichen Änderungsvorschläge forderte sie Kompromissbereitschaft von allen Seiten. Mit dem Votum des Bundesrates ist allerdings klar, dass es beim Steinkohleausstieg noch Änderungen geben wird. Denn auch im Bundesrat ist die Kritik an diesem Punkt hörbar. Für den 25. März ist dort eine Anhörung geplant. In welcher Form diese angesichts der aktuellen Entwicklungen beim Coronavirus stattfinden kann, ist noch offen.
VKU: Wichtiges Signal
Aus der Energiebranche kommt in jedem Fall Zustimmung für das Votum des Bundesrates. Die Länderkammer sende ein klares Signal: "Keine systematische Benachteiligung der Steinkohle und mehr Rechts- und Investitionssicherheit beim Kohleausstieg", betonte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VKU, Michael Wübbels. Positiv sei auch, dass der Bundesrat mit seinen Beschlüssen die Rolle der KWK in der Strom- und Wärmeversorgung gestärkt habe, so Wübbels. /kw