Ahrensburg (energate) - Fernwärmepreise müssen sich nach den Kosten der eingesetzten Brennstoffe richten. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Leitsatzentscheidung (VIII ZR 209/18) vom 18. Dezember nun noch einmal bekräftigt. In dem Verfahren ging es um eine ölpreisgebundene Komponente in den sogenannten Preisgleitklauseln des Fernwärmeversorgers Hansewerk Natur, der aber zur Erzeugung der Wärme Erdgas einsetzt. …
Fernwärme BGH stärkt Verbraucherrechte bei Preisgleitklauseln

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