23.03.20, 16:46 von Heiko Lohmann

Bonn (energate) - Die Entscheidungsfindung für den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung des gleichnamigen Projektes vom regulierten Netzzugang geht in die entscheidende Phase. Insgesamt elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich an der Konsultation aller EU-Mitgliedstaaten durch die zuständige Bundesnetzagentur-Beschlusskammer (BK) 7 beteiligt. Die polnische staatliche Gasgesellschaft PGNiG hat sich zu dem Verfahren beiladen lassen. Dies teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit. Für die Nord Stream 2 AG haben die beiden Rechtsprofessoren der Universität Tübingen Martin Nettesheim und Stefan Thomas in einem Rechtsgutachten Position bezogen. Die Argumentation des Gutachtens haben die beiden Professoren in der Fachpublikation "Oil, Gas & Energy Law Intelligence" veröffentlicht.

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Seit Mai 2019 ist eine Änderung der europäischen Gas-Richtlinie in Kraft, mit der auch Verbindungsleitungen zwischen Drittstaaten und den EU-Mitgliedstaaten der EU-Binnenmarktregulierung unterliegen. Dies gilt für die Leitungsabschnitte in Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten. Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde entsprechend dieser Vorgaben geändert. Nun können für maximal 20 Jahre Leitungen, die vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt wurden, Ausnahmen von der Regulierung erhalten.

Ausnahmeregelung, obwohl Pipeline noch nicht in Betrieb ist?

"Nord Stream 2" hat eine solche Ausnahme beantragt, obwohl die Leitung noch nicht in Betrieb ist (energate berichtete). Die Gutachter argumentieren unter anderem, Fertigstellung bedeute nicht nur die technische, sondern auch die ökonomische, die dann vorliege, wenn Investitionen weitgehend getätigt sein. Nur durch eine solche weite Auslegung werde das EU-Rechtsprinzip des Vertrauensschutzes gewährleistet. Bei einer engen, technischen Auslegung des Begriffs Fertigstellung käme es zudem zu einer Diskriminierung zwischen Investoren, die solche Verbindungsleitungen betreiben und die ihre Investitionsentscheidungen getroffen haben. Diese müssten gleich behandelt werden, argumentieren die beiden Professoren, unabhängig davon, ob die Leitung technisch schon in Betrieb ist oder nicht. Bis zum 24. Mai hat die BK 7 noch Zeit, alle Gutachten zu lesen und sich ihre eigene Meinung zu bilden sowie diese zu formulieren.

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Auch Beschwerde beim Europäischen Gericht

"Nord Stream 2" hat nicht nur bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahme von der Regulierung beantragt. Im vergangenen Jahr hat die Projektgesellschaft gegen die Änderung der Gasrichtlinie Beschwerde beim Europäischen Gericht eingelegt, da der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sei. Zudem wurde ein Schiedsverfahren gegen die EU aufgrund der Bestimmungen zum Investitionsschutz im Vertrag über die Energiecharta (energate berichtete) eingeleitet. Beide Verfahren werden aber lange dauern. /hl