Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsergebnisse für Onshore-Wind- und Solarkapazitäten bekanntgegeben. Rein gebotstechnisch hatten Ausschreibungsergebnisse wenig Überraschendes parat: Bei Solarauktionen wurde das Volumen komplett ausgeschöpft, Wind an Land war erneut unterzeichnet.
Im Rahmen der Solarausschreibung hat die Behörde insgesamt 51 Gebote mit einer Gebotsmenge von 301.208 kW bezuschlagt. Damit wurde das gesamte ausgeschriebene Volumen in Höhe von 300 MW ausgeschöpft. Der niedrigste Wert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug 4,64 Cent/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagwert lag bei 5,48 Cent/kWh. Im Schnitt ergab sich ein Zuschlagwert von 5,18 Cent/kWh. Projekten auf Ackerland- und Grünlandflächen hat die Bundesnetzagentur in Bayern 34 Zuschläge erteilt, im Saarland gab es Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 20.000 kW. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass in Bayern von insgesamt 70 pro Jahr möglichen Zuschlägen auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen nun nur noch 23 übriggeblieben sind - und nach zwei von insgesamt sieben technologiespezifischen Ausschreibungen in 2020.
Windkraft an Land unterzeichnet
Ebenfalls ohne Überraschungen verlief die März-Ausschreibung der Onshore-Windkapazitäten. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 21 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 150.900 kW bezuschlagt - erneut wurde das ausgeschriebene Volumen von 300 MW damit klar unterzeichnet. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert lag bei 5,74 Cent/kWh, der höchste bei 6,20 Cent/kWh. Im Schnitt ergab sich ein mengengewichteter Zuschlagswert von 6,07 Cent/kWh. Im Netzausbaugebiet wurden Gebote mit einem Volumen von 55.900 kW bezuschlagt, hieß es aus Bonn weiter.
Projektgesellschaften bekommen mehr Zeit
Neu bei der Ausschreibung war das Format der Bekanntgabe der Ergebnisse. Vor dem Hintergrund der Coronakrise hatte die Regulierungsbehörde bereits im Vorfeld angekündigt, die erfolgreichen Unternehmen und ihre Bundesländer nicht bekannt zu geben. Die Bieter würden individuell informiert, hieß es dazu aus Bonn. Darin besteht die wesentliche Änderung zum bestehenden Reglement: Die Zuschlagsentscheidung gibt die Bundesnetzagentur zunächst nicht im Internet bekannt. Die Realisierungsfrist beginnt also nicht zu laufen. Die Veröffentlichung soll "nach einer Beruhigung der Lage" erfolgen, teilte die Behörde mit (
energate berichtete). Dadurch sollen die Unternehmen mehr Zeit für die Realisierung ihrer Vorhaben bekommen, ohne für die Verzögerungen sanktioniert zu werden. /am