Frankfurt/Main (energate) - Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE/FNN) fordert in der Coronakrise bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen für betriebsnotwendige Netzmitarbeiter. So müsse im Falle einer Ausgangssperre die Bewegungsfreiheit für Netztechniker weiter gegeben sein. "Netzbetrieb bedeutet arbeiten in der Fläche, zum Beispiel zur kurzfristigen Behebung von Störungen", heißt es dazu in einem Positionspapier. Arbeiten Netztechniker dabei in einem Risikogebiet, müsse ihnen - ähnlich wie medizinischem Personal - Schutzausrüstung gegen das Coronavirus zur Verfügung gestellt werden, so der VDE FNN.
Maßnahmen gegenüber Personalnot
Darüber hinaus hat sich das Netzforum Gedanken zu einer möglichen Personalknappheit gemacht. Diese könnte beispielsweise durch Krankheit oder durch die Betreuung Angehöriger entstehen. Verstärkt werden könne sie zudem, wenn ein Netzbetreiber einen provisorischen Netzanschluss erstellen muss, etwa für ein Containerkrankenhaus. In so einem Fall wollen die Netzbetreiber in der Lage sein, Mitarbeiter zu reaktivieren, die von ihrer Ausbildung grundsätzlich in der Lage wären, Arbeiten im Netzbetrieb auszuüben, dieses aber seit Jahren nicht mehr aktiv getan haben. VDE/FNN-Geschäftsführerin Heike Kerber fordert in diesem Zusammenhang: "Um Personalengpässen etwa durch Krankheit oder Quarantäne vorzubeugen, sollten schnell und unbürokratisch rechtliche und finanzielle Bedingungen geklärt werden, damit passive Personalressourcen aktiviert und eingesetzt werden können."
Schnelltest für Netzarbeiter
Zudem fordert Kerber schnelle Coronatests für die Netzmitarbeiter, damit diese im Zweifelsfalls nicht unnötig lange in Quarantäne verbringen müssten. Personen, die unter Coronaverdacht stehen, dürfen laut Robert-Koch-Institut nicht eingesetzt werden, gleiches gilt auch für deren Kontaktpersonen. Allerdings gibt es Bereiche, in denen diese Regelung ausgesetzt ist - etwa am Uniklinikum Aachen. Grundsätzlich ist dies auch für den Energiebereich denkbar. Die Strom- und Gasversorgung gilt als kritische Infrastruktur (Kritis). Daher sind ihre Mitarbeiter denen im Gesundheitswesen und bei der Polizei in der Coronakrise teilweise gleichgestellt, etwa bei der Notbetreuung für Kinder (energate berichtete). Allerdings sind die Vorgaben hier teilweise strenger als für andere Kritis-Berufe. Für Anspruch auf Notbetreuung ist es in Berlin beispielsweise ausreichend, wenn nur ein Elternteil im Gesundheitswesen arbeitet. In anderen Berufen - etwa der Energieversorgung - müssen beide Elternteile als "systemrelevant" eingestuft sein. /sd