Große Hauptversammlungen können aktuell nicht stattfinden. (Foto: Foto Grothues/Uniper SE)
Aachen (energate) - Aufgrund der Coronakrise sind Hauptversammlungen von Unternehmen nur schwer möglich. Gut dran sind Unternehmen, die ihre alljährlich stattfindende Hauptversammlung schon vor der Coronakrise durchgeführt haben - wie etwa die Mannheimer MVV oder die NEW aus Mönchengladbach. Für alle anderen Unternehmen gibt es drei Alternativen: abwarten, verschieben oder digitalisieren.
Erstmals virtuelle Hauptversammlungen möglich
Durch das Gesetzespaket der Bundesregierungen zur Coronakrise können Hauptversammlungen erstmals auch rein virtuell stattfinden, erläuterte Julia Sitter von der Rechtsanwaltskanzlei White & Case. Dazu müsse die Hauptversammlung vollständig übertragen werden, eine teilweise Übertragung reiche nicht aus. Diese Möglichkeit wird derzeit beispielsweise von den Lechwerken aus Augsburg oder der Oldenburger EWE in Erwägung gezogen. energate ist aber aktuell noch kein Unternehmen bekannt, bei dem eine virtuelle Hauptversammlung schon beschlossen ist.
Große Unternehmen verschieben häufig
Alternativ denkt der Energieversorger EWE auch darüber nach, die Hauptversammlung in einem kleineren Kreis von Beteiligten ablaufen zu lassen, die mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sind. Bei großen Unternehmen, deren Hauptversammlungen normalerweise häufig in extra dafür angemieteten Hallen stattfinden, ist dies keine Option. Daher haben Energiekonzerne wie Eon, EnBW, RWE oder Verbund aus Österreich, aber auch kleinere Unternehmen mit vielen Anteilseignern wie die Pfalzwerke angekündigt, ihre Hauptversammlung zu verschieben.
In der Regel legen sich die Unternehmen dabei auf kein konkretes Datum fest. Immerhin haben sie dafür nun auch mehr Zeit: Anstatt in den ersten acht Monaten des Jahres müssen Aktiengesellschaften ihre jährliche Zusammenkunft nun innerhalb von zwölf Monaten stattfinden lassen. Dies gilt allerdings nur für Aktiengesellschaften deutschen Rechts. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften nach internationalem Recht - wie die Eon SE - müssen weiterhin innerhalb von sechs Monaten nach Jahresbeginn stattfinden.
Enso und Thüga warten ab
Andere Unternehmen warten indes vorerst die weitere Entwicklung ab. Das gilt etwa für die Dresdener Enso Energie Sachsen Ost AG, deren Hauptversammlung für den 1. Juli anberaumt ist. Die Thüga AG teilte auf energate-Anfrage mit: "Wir gehen derzeit davon aus, dass unsere Hauptversammlung wie geplant Ende April 2020 durchgeführt werden kann." /sd
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