Düsseldorf (energate) - Stromversorger werden aufgrund der Coronakrise häufig entschädigungslos auf ihren nichtgelieferten Strommengen an die Industrie sitzen bleiben. Zu dieser Einschätzung kommt Rosalie Wilde von der Anwaltskanzlei Ritter Gent in einem Beitrag für die energate-Publikation e|m|w. Demnach können sich Unternehmen bei Betriebsschließung in vielen Fällen auf "höhere Gewalt" berufen.
Dies gelte ohnehin, wenn eine Behörde aufgrund des Coronavirus eine Betriebsschließung veranlasst, so Wilde. Aber auch wenn ein Unternehmen aus eigenem Antrieb schließt, um die Ansteckungsgefahr zu verringern, könne es sich voraussichtlich auf höhere Gewalt berufen. Schließlich drängten alle staatlichen Behörden darauf, Ansammlungen von Menschen zu reduzieren, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Force-Majeure-Klausel
ThemenseitenAuf folgenden Themenseiten finden Sie weitere Meldungen zum Thema. Corona Vertrieb
Viele Energieverträge enthielten aber auch Klauseln, die den Umgang mit höherer Gewalt festlegten. Diese so genannten Force-Majeure-Klauseln befreiten beide Vertragsparteien dabei häufig wechselseitig für die Dauer der höheren Gewalt von ihren vertraglichen Leistungspflichten und stellen sich gegenseitig von Schadensersatzansprüchen frei. Was als "höhere Gewalt" gilt, ist dort ebenfalls in der Regel festgelegt.
Der Stromverbrauch ist in Deutschland aufgrund der Coronakrise deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr liegt er derzeit um sechs Prozent niedriger (energate berichtete). Kleinverbrauchern wie Haushalten und kleinen Gewerbetreibenden hat die Bundesregierung in der derzeitigen Lage einen Zahlungsaufschub bei ihren Energieverträgen gewährt (energate berichtete). /sd
Den ausführlichen Artikel zu Stromlieferverträgen mit großen Industriekunden lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der e|m|w, die am 6. April erschienen ist.