Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur erlaubt erfolgreichen Bietern längere Realisierungszeiträume für bereits bezuschlagte Wind- oder Solarprojekten. Damit reagiert die Behörde auf Einschränkungen durch die Coronapandemie. Branchenvertreter hatte vor dem Hintergrund der bestehenden Einschränkungen vor Verzögerungen gewarnt, etwa weil Bauteile nicht geliefert werden oder Monteure nicht reisen können (energate berichtete). Werden Projekte nicht innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlag fertig, droht laut EEG der Verlust der gewährten Einspeisevergütung. Für neu bezuschlagte Projekte hat die Behörde bereits auf die Situation reagiert und angekündigt, die Realisierungsfrist nach Zuschlag erst mal nicht in Kraft zu setzen (energate berichtete). Nun hat die Behörde auch Regelungen für bereits bezuschlagte Projekte veröffentlicht.
"Durch das Corona-Virus ist eine Ausnahmesituation entstanden, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen führen kann", schreibt die Bundesnetzagentur. Daher räume die Behörde unter bestimmten Umständen eine Möglichkeit zur Fristverlängerung von in den Ausschreibungen erlangten Zuschlägen. Der Zeitpunkt des Erlöschens des Zuschlages, bisher 24 Monate, könne auf diese Weise nach hinten verschoben werden. Die Regelung betrifft Projekte, die vor dem 1. März 2020 bezuschlagt wurden.
Verlängerung auf Antrag
ThemenseitenAuf folgenden Themenseiten finden Sie weitere Meldungen zum Thema. Corona EEG-Umlage
Betreiber können einen Antrag auf Verlängerung frühestens acht Monate vor Ende der Realisierungsfrist stellen. In dem Antrag können sie selbst festlegen, wie viel Zeit sie mehr brauchen. Ganz ohne Nachteile bleibt das Verfahren für die Betreiber indes nicht. Die gesetzlich definierte Förderdauer von 20 Jahren beginnt in jedem Fall, 30 Monate nach Zuschlag bei Windenergieanlagen, 24 Monate nach Zuschlag bei Biomasseanlagen. Da sich diese Rechtsfolgen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, kann die Bundesnetzagentur an dieser Stelle keine abweichende Regelung treffen, schreibt die Behörde. Pönalen sollen dagegen ausgesetzt werden. /kw