Karlsruhe (energate) - Die Hürden, um einen Konzessionsvertrag für nichtig zu erklären, sind gestiegen. Anlass ist eine Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Soll ein Konzessionsvertrag aufgrund von Vertragsfehlern für nichtig erklärt werden, so muss der Altkonzessionär demnach nachweisen, dass der Neukonzessionär die Konzession ohne die Fehler nicht erhalten hätte. …
Leitsatzentscheidung BGH erschwert Rechtslage für Altkonzessionäre

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