Bei einer Verzögerung käme es zu einem Stopp neuer Windkraftprojekte für das Jahr 2021, so Ministerin Gewessler. (Foto: Fotolia/VRD)
Wien (energate) - Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) bekräftigt, dass das Erneuerbaren-Ausbaugesetz (EAG) trotz der aktuellen Coronakrise wie geplant Anfang 2021 in Kraft treten soll. Dazu will sie bis zur parlamentarischen Sommerpause einen ersten Entwurf vorlegen, kündigte die Ministerin in einer schriftlichen Antwort auf Parlamentsanfrage der Neos an. Nach derzeitigem Stand soll nach der Sommerpause der Beschluss im Ministerrat gefasst werden. Für den Fall einer Verzögerung käme es zu einem Stopp neuer Windkraftprojekte für das Jahr 2021, da in diesem Bereich das jährliche Fördervolumen bereits ins Jahr 2020 vorgezogen wurde, warnte Gewessler.
Technologiespezifisches Förderregime
Die Ministerin skizziert in dem Parlamentsschreiben auch den Förderrahmen für die einzelnen erneuerbaren Energiequellen. Bei der Biomasse soll es bis 2030 zu einem Zubau von einer Mrd. kWh Strom kommen. Hier soll es Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien geben, da Investitionsförderungen aufgrund der hohen variablen Betriebskosten kaum kostendeckend seien. Auch soll es im Rahmen des Gesetzes zu einer Fokussierung der Erzeugung und Einspeisung von grünem Gas ins Erdgasnetz kommen. Hierbei soll eine quotenbasierte Fördersystematik zum Einsatz gebracht werden.
Im Bereich der Klein- und Mittelwasserkraftwerke wird ein besonderes Augenmerk auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie gelegt, kündigte weiter Gewessler an. Diese sieht ein Verschlechterungsverbot der Gewässer vor und soll auch in die ökologischen Anforderungen von Kraftwerken einfließen. Starken Zubau soll das EAG vor allem bei der Fotovoltaik bewirken. Ziel ist ein Zuwachs um 11 Mrd. kWh, den ein Mix aus Investitionsförderungen und Marktprämien auslösen soll. Dazu gehört auch das geplante "1-Million-Dächer-Programm".
Bei der Windenergie strebt Gewessler bis 2030 ein Wachstum von zehn Mrd. kWh an. Dies stelle eine besondere Herausforderung dar, da derzeit rund 90 Prozent des Ausbaus auf nur zwei Bundesländer, Niederösterreich und das Burgenland, entfällt, betonte sie. Windkraftanlagen sollen mittels gleitender Marktprämien mit einer Laufzeit von 20 Jahren gefördert werden. Für den Bereich der Geothermie sei derzeit keine Förderschiene angedacht, so die Ministerin weiter. Dies begründet sie mit dem begrenzten Potenzial der Erdwärme in Österreich. So seien bei der österreichischen Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) aktuell nur zwei Geothermieanlagen mit zusammen 1 MW elektrischer Leistung unter Vertrag.
Energiegemeinschaften fördern
Im Rahmen des EAG soll es zudem zur Förderung von dezentralen Energiegemeinschaften nach EU-Vorgaben kommen, führte Gewessler aus. Kleinen und unabhängigen Erzeugern soll dazu der Netzzugang erleichtert werden. Die EU-Gremien verlangen zudem eine grundlegende Erneuerung des energiewirtschaftlichen Rechtsrahmens, wodurch neuen Marktakteuren der Weg geebnet und Netzbetreibern zusätzliche Aktivitäten ermöglicht werden. Auch müsse eine neue Leitlinie über den Systemausgleich im Stromnetz festgelegt und Konzepte für den Bereich Demand Response entwickelt werden. Dies würde Verbrauchsanlagen den Marktzugang erleichtern, schreibt Gewessler in ihrer Antwort. /Alexander Fuchssteiner
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