Berlin (energate) - Der Bundesgerichtshof hat den Konzessionsstreit um das Leipziger Gasnetz zurück an das Landgericht Magdeburg gespielt (energate berichtete). Die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held vertritt im Rechtsstreit die Stadtwerke Leipzig, die zuletzt den Zuschlag für die Konzession erhalten hatten und nun auf die Herausgabe der Netze pochen. Ein Gastkommentar von Christian Theobald, Astrid Meyer-Hetling und Anna Sachse, Becker Büttner Held Allein die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt Leipzig oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Leipzig sind, am Stadtratsbeschluss vom 15. April 2015 führt nicht zur Nichtigkeit des zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrags. …
Gastkommentar Becker Büttner Held "Mitwirkung der Stadträte mit Doppelmandat führt nicht zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages"

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