Bonn/Berlin (energate) - Im laufenden Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur Öffnung des Ladenetzes hat der Bundesverband E-Mobilität (BEM) einen ersten Vorschlag eingereicht. In seiner Stellungnahme an die Bonner Behörde fordert der BEM, den Bau von Ladeinfrastruktur vollständig in die Hände der Netzbetreiber zu legen. Zur Finanzierung schlägt der BEM eine neue Netzentgeltumlage vor. Durch sie sollen die Netzbetreiber die Kosten für Hardware, Planung, Installation und Netzanschluss refinanzieren.
Die Bundesnetzagentur lotet mit einer Konsultation derzeit aus, wie sich Wettbewerb zwischen Stromlieferanten direkt an der Ladesäule entwickeln kann. Dazu hat sie unter anderem einen Entwurf eines "Netznutzungsvertrags zur Ermöglichung des bilanziellen Netzzugangs" zur Diskussion gestellt. Erste Einschätzungen seitens der Energieverbände BDEW und VKU betonten insbesondere, dass lediglich eine Möglichkeit geschaffen werde und keine Verpflichtung (
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Aus juristischer Sicht lässt der vorgelegte Netznutzungsvertrag aktuell "noch viele Fragen" offen, wie Tanja Körtke, Rechtsanwältin Ritter Gent Collegen Rechtsanwälte, kürzlich in einem Gastkommentar analysiert hat. So zum Beispiel die der geplanten Doppelrolle des Ladesäulenbetreibers: einmal als Netzbetreiber und zum anderen als Netznutzer (
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Bundeskartellamt prüft
Kritik an der derzeitigen Praxis kam beispielsweise vom Ökostromanbieter Lichtblick, der "echten Wettbewerb, faire Preise und Transparenz an der Ladesäule" vermisst. Auch der Vorwurf, das Ladenetz sei aufgeteilt in regionale Monopole, war in der Vergangenheit aufgekommen. Weil das Bundeskartellamt "vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen" erreichen, hat es jetzt eine Untersuchung eingeleitet (
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Auch der BEM sieht die Gefahr, "dass es zu Abgrenzungen gegenüber Nichtkunden und zu monopolartigen Preisaufschlägen an wichtigen Knotenpunkten" komme. Daher sollten nicht ausschließlich Automobilhersteller oder Stromanbieter Ladeinfrastruktur betreiben, wie er weiter vorschlägt. Gleichzeitig errichteten solche Anbieter Ladepunkte nur dort, wo sie sich Gewinn versprechen, damit "könnte auch der flächendeckende Aufbau von Ladeinfrastruktur gefährdet sein".
Flächenplan gefordert
Mit dem Ruf nach den Netzbetreibern sieht der Verband diese Gefahr nicht. Diese sollten neben der Installation außerdem eine Netzintegration mit erneuerbaren "Energieanteilen" sicherstellen und zur Grundversorgung verpflichtet werden. Eine Einschränkung sieht der BEM bei der Auswahl der Ladepunkte sowie -standorte, die beide in Absprache mit der Bundesnetzagentur und auf den Markthochlauf abgestimmt erfolgen sollten.
Dazu nötig sei ein Flächenplan für urbane und ländliche Bereiche sowie die Bedarfe der Schnellladefähigkeit für Langstrecken. Der Betrieb der Ladepunkte könne ausgeschrieben werden, der Zugang sei schnittstellenunabhängig zur Verfügung zu stellen, so der Verband. Zu dem Netznutzungsvertrag können Marktakteure noch bis zum 22. Juli Stellung nehmen. /dz