Brüssel (energate) - Die EU-Kommission will angesichts der Coronakrise den Handel mit Energiederivaten beleben. Entsprechend soll die Finanzmarktrichtlinie (Mifid) zum dritten Mal geändert werden. Zuletzt wurde die im Jahr 2004 eingeführte Richtlinie, die die Vermeidung von Spekulationen und eine Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes zum Ziel hat, wegen der globalen Banken- und Finanzkrise 2009 geändert. Die zweite Auflage (Mifid 2) ist seit Januar 2018 in Kraft (
energate berichtete).
Die Coronakrise habe an den Energiemärkten einen nachfragebedingten Schock und in dessen Folge ungewöhnliche Veränderungen bei Preisen und Mengen hervorgerufen, begründet die EU-Behörde ihren Änderungsvorschlag. Um die Energiemärkte, an denen in Euro gehandelt wird, zu beleben, müsse die mangelnde Flexibilität der Positionsbegrenzungsregelung bei auf Euro lautenden Energiederivaten in Angriff genommen werden - das heißt von originären Energiegütern (Öl, Gas, Kohle, Strom) abgeleiteten Finanzprodukten (Forwards, Futures, Optionen).
Positionsbegrenzung für Energiederivate soll fallen
Die Änderung betrifft Artikel 57 der geltenden Mifid-2-Richtlinie. Dieser begrenzt die Anzahl der Kontrakte, die ein Energiehändler bei Derivaten eingehen darf. Darüber entscheidet die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Paris. Laut Kommission sollen Positionsbegrenzungen und Ausnahmen zur Risikoabsicherung (Hedging) neu austariert werden. Für Energiederivate sollen die Positionsbegrenzungen fallen. Es geht dabei um Energiekontrakte, bei denen eine effektive Lieferung vorgesehen ist und die über ein organisiertes Handelssystem gehandelt werden. Ausgenommen sind Kontrakte, die unter die EU-Verordnung gegen den Marktmissbrauch im Strom- und Gashandel (Remit) fallen. Die Remit-Verordnung verbietet Marktmissbrauch und Insiderhandel und ist seit Ende 2011 in Kraft. /rl