Wien (energate) - Die Austrian Power Grid (APG) und die Salzburg Netz haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine neuerliche Stellungnahme bezüglich der 380-kV-Salzburgleitung eingebracht. Die beiden Netzbetreiber sind der Ansicht, dass der Netzentwicklungsplan (NEP) der APG keiner Pflicht zur strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegt. Auch das aus Juni stammende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Windpark in Belgien ändere nichts an deren Rechtsmeinung, teilt der Übertragungsnetzbetreiber in einer Stellungnahme mit. Der EuGH hatte geurteilt, dass Genehmigungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufzuheben seien, wenn die zugrundeliegenden Pläne keiner SUP unterzogen worden sind. Im Gegensatz zu den Rechtsakten in Belgien, setze der NEP keinen Rahmen für nachgeschaltete UVP-Genehmigungsverfahren, sagt APG-Rechtsanwalt Christian Onz.
Die seit Herbst 2019 im Bau befindliche Salzburgleitung ist laut APG das wichtigste Strominfrastrukturprojekt Österreichs. Immer wieder kommt es zu Widerstand und Protestaktionen gegen die Unternehmung. Die Gegner der Fernleitung fordern, dass Teile dieser unterirdisch laufen (energate berichtete). Einen kürzlich eingebrachten Wiederaufnahmeantrag aufgrund des aktuellen EuGH-Urteils wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) jedoch ab. Nachdem die Salzburger Landesregierung und auch das BVwG zu dem Ergebnis kamen, dass bei dem Projekt keine SUP-Pflicht bestünde, wurde im März 2019 der Baubescheid rechtskräftig erteilt. Jedoch hat der BVwG eine Berufung vor dem VwGH ermöglicht, welche aktuell noch anhängig ist. Die Gesamtlänge der mit 890 Mio. Euro veranschlagten Salzburgleitung soll nach der Fertigstellung 2025 bei 128 km und 449 Masten liegen. Nach Fertigstellung des für die Energiewende und die sichere Stromversorgung Österreichs wichtigen Projekts soll es 229 Strommasten weniger geben als davor, heißt es von der APG. /af