Die FDP-Bundestagsfraktion hat nach der Bedeutung der Wasserstoffstrategie für den Luftverkehrt gefragt. (Foto: Fraport AG)
Berlin (energate) - Synthetische Kraftstoffe sollen im Rahmen der Wasserstoffstrategie auch den Luftverkehr dekarbonisieren. Noch liegen die Erzeugungsmengen aber deutlich unter dem benötigten Kraftstoffbedarf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Laut Daten der Bundesnetzagentur seien in Deutschland im Jahr 2017 2 GWh und 2018 1,4 GWh grüner Wasserstoff aus regenerativen Quellen ins Gasnetz eingespeist worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Zusätzlich nennt die Behörde 1,1 GWh synthetisch erzeugtes Methan für 2018, wobei mittels Elektrolyse erzeugter Wasserstoff verwendet wurde.
Über die Verwendung der Gase liegen der Bundesregierung derweil keine Informationen vor. Die Produktion von sogenannten blauem Wasserstoff sei unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes im angefragten Zeitraum nicht möglich gewesen und erfolge nicht. In Bezug auf synthetisches Kerosin gebe es noch keine belastbaren Daten über die genauen Mengen, da sich die Technologie zur Produktion dieser Kraftstoffe noch im Demonstrationsstadium befinde. Basierend auf bekannten Projekten und Anlagen zur Erzeugung, seien unter Einbezug von Vorprodukten schätzungsweise im vergangenen Jahr 47 Tonnen synthetisches Kerosin erzeugt worden, heißt es weiter.
Bedarf von 270 TWh für synthetischen Flugtreibstoff
Der Bedarf deutscher Fluggesellschaften liege währenddessen bei mindestens 270 TWh Strom aus erneuerbaren Energien, um die Produktion von synthetischem, strombasierten Kerosin zu decken. Prognosen für das Jahr 2030 zufolge seien die Kosten für diese Kraftstoffe je nach Standort rund zwei bis vier Mal höher als für fossile Kraftstoffe. Die Bundesregierung will daher durch eine Verpflichtung zur Inverkehrbringung strombasierten Kerosins aus erneuerbaren Energiequellen, einen Absatzmarkt für diese Kraftstoffe schaffen und so den Bau von Produktionsanlagen anreizen. Bei der Verpflichtung gelte es Wettbewerbsnachteile der deutschen Luftfahrtbranche zu vermeiden. /hs
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