Schleswig/Medelby (energate) - Der schleswig-holsteinische Direktvermarkter Nordgröön muss sein Marketing für "grünen Regionalstrom" nun doch anpassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat anders als das Landgericht Schleswig der Klage auf Unterlassung irreführender Werbung stattgegeben. Den Sachverhalt bestätigte Nordgröön-Geschäftsführer Torge Wendt auf energate-Anfrage und zeigte sich über das Urteil irritiert. In der ersten Instanz habe Nordgröön noch in allen Punkten Recht bekommen, argumentiert der Geschäftsführer. Die Anpassungen der Werbetexte mit ein paar ergänzenden Worten auf der Homepage seien unproblematisch, betonte Wendt. Vielmehr gehe es ihm darum, "dass wir kein Unrecht, wie es in unseren Augen gesprochen wurde, im Raum stehen lassen wollen". Intern werde sein Unternehmen jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.
Verweis auf andere OLG-Urteile
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Geklagt hatte ein Verein zur Förderung lauteren Geschäftsverkehrs, und zwar gegen folgende Aussage von Nordgröön: "Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose. So bekommst du 100 % saubere Energie." Das OLG beschäftigte sich mit der Aussage und prüfte intensiv einzelne Passagen daraus. So erwecke beispielsweise die Aussage "Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" den Eindruck, dass der gelieferte Strom unmittelbar und direkt aus der Anlage desjenigen Betreibers stamme, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen hat, so das Gericht. Zu dem Wording "direkt in deine Steckdose" gebe es bereits einige OLG-Urteile, die eindeutig anders entschieden haben, merkt Wendt dazu an.
OLG: Regionalität nicht gegeben
Das Oberlandesgericht argumentierte in seinem Urteil mit einer Vermischung des erzeugten Stroms im allgemeinen Stromnetz. Weil der Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stamme, sei auch die Aussage "grüner Regionalstrom" unlauter. Auch das sieht Wendt anders. Denn bei jedem Tarif und Versorger mache Nordgröön eine sehr präzise Kilometerangabe zur Distanz zwischen Versorger und der Verbrauchsstelle. So sei der bayerische Holsteiner Windpark beispielsweise 850 Kilometer von einem Verbraucher in Norddeutschland entfernt, das werde auf der Homepage und Tarif aber deutlich angezeigt. "Wie man hierbei von einer Irreführung sprechen kann, erschließt sich uns nicht im Ansatz", so der Geschäftsführer. /am