Die IG Windkraft fürchtet eine Verfehlung der Klimaziele für 2030. (Foto: IGW)
Wien (energate) - Die Interessenvertretung der Windkraft befürchtet eine Verfehlung der nationalen Klimaziele durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Die Errichtung neuer Windräder würde in Hinblick auf die Ziele für 2030 nicht im ausreichenden Maß gefördert, so die Kritik der IG Windkraft. "Der Entwurf ist zwar ambitioniert, Verbesserungen sind aber noch nötig", erklärte IG-Windkraft-Geschäftsführer Stefan Moidl. Etwa beim standortdifferenzierten Fördermodell, bei der Berechnung der Marktprämien, der Anhebung des jährlichen Vergabevolumens für Windkraft sowie beim gesicherten Netzausbau und der Verhinderung von Ausschreibungen nach 2023.
Grundsätzlich sei positiv, so Moidl, dass das EAG für die Windkraft das Marktprämienmodell und eine Festlegung der Förderhöhe bis 2023 mittels Verordnung vorsieht. Doch die Förderungen müssten auch für den Zeitraum danach gesichert sein. "Es ist essentiell, dass generell auf Ausschreibungen verzichtet wird und nicht nur wie geplant bis 2024", fügte Moidl hinzu. Ein Blick auf andere europäische Länder zeige, dass Ausschreibungen zu einem Einbruch beim Windkraftausbau geführt hätten. Laut EAG-Entwurf soll das Fördervolumen im 3-Jahres-Schnitt jährlich nicht über einer Mrd. Euro liegen.
Vorbild Deutschland
Im EAG ist weiters eine Verordnung für eine Standortdifferenzierung der Förderung vorgesehen. "Dabei sollte man sich am deutschen Referenzertragsmodell orientieren, das sich seit vielen Jahren bewährt hat", betonte Moidl. Bei der Neuregelung der Förderung sollte nicht ein Wert für ganz Österreich gelten, sondern, wie in Deutschand, differenzierte Beträge je nach lokal möglicher Stromproduktion und jeweiliger Technologie. Sehr gute Standorte bräuchten weniger Förderung, für schlechte bräuchte es hingegen mehr Unterstützung. In Österreich gibt es aktuell für neue Windräder 8,12 Cent (Ct) pro Kilowattstunde (kWh) Stützung, bei Biomasse 12 bis 16 Ct/kWh. Ab 2021 soll es statt der Einspeisetarifförderung gleitende Marktprämien geben. "Im neuen System muss ich mich am Markt engagieren und kann mit guter Vermarktung mehr herausholen", sagte IG-Windkraft-Juristin Ursula Näherer.
Weitere Kritik äußerte die IG Windkraft an der im Entwurf vorgesehenen Vergabemenge für Windkraft in der Höhe von 400 MW. Diese sei um 25 Prozent zu niedrig angesetzt. Um die Klimaziele zu erreichen und die jährliche Stromerzeugung um 10 TWh zu steigern, müsse das Vergabevolumen pro Jahr auf 500 MW (mit einer Erzeugungskapazität von 1,2 TWh) erhöht werden. Das seien rund 120 neue Windkraftanlagen pro Jahr. Das sei deshalb erforderlich, weil bis 2030 rund 650 Windräder mit 2 TWh Erzeugungskapazität wieder abgebaut würden. In den nächsten zehn Jahren brauche es daher einen Windkraftzubau von über 12 TWh, nur netto seien es dann 10 TWh mehr.
Dezentralisierung erforderlich
Insgesamt ist bis 2030 in Österreich ein Ökostromausbau von 27 TWh vorgesehen, davon sollen 11 TWh (11.000 MW Leistung) auf Photovoltaik entfallen, 10 TWh (5.000 MW) auf Windkraft, 5 TWh (1.250 MW) auf Wasserkraft und 1 TWh (200 MW) auf feste Biomasse.
Weiters braucht es Regelungen für einen gesicherten Netzzugang für neue Kraftwerke. "Dabei muss auch eine faire Kostenverteilung verankert werden", betonte Rechtsexpertin Nährer. Auch Anreize für Netzbetreiber zum Ausbau der Netze seien wichtig. Der Geschäftsleiter der Windkraft Simonsfeld AG, Markus Winter, forderte dringend stärkere Netze und einen Umbau auf dezentrale Netze. "Wir kriegen seit Jahren keine Netzanschlusspunkte mehr und wissen nicht wann, wo und wie wir unseren Strom ableiten können", kritisierte Winter. Das Unternehmen versorgt derzeit 35.000 Haushalte in Niederösterreich mit grünem Strom.
Auch beim Marktprämiensystem sind aus Sicht der Windkraftbetreiber Verbesserungen notwendig. Die Berechnung des Referenzmarktwerts sollte für denselben Zeitraum durchgeführt werden, für den die Marktprämie ausbezahlt wird. Die Abrechnung und Auszahlung für Windkraft, PV und Wasserkraft sollte, so Rechtsexpertin Nährer, monatlich erfolgen und nicht wie im EAG vorgesehen quartalsweise. Wie hoch die Förderung für Windkraft künftig ausfällt, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen. Dazu stehe der Referenzmarktwert noch nicht fest, der die Basis für die Berechnung der gleitenden Marktprämien bilden soll. Dieser Referenzwert sei übrigens nicht ident mit dem Marktpreis, betonten die Branchenvertreter. /Irene Mayer-Kilani
Möchten Sie weitere Meldungen lesen?
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf mehr als 110.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf die Inhalte aller Add-Ons
- Endet automatisch
0,00€
Jetzt testen