Wien/Innsbruck (energate) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun auch mit der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) einen Vergleich zu einer unzulässigen Preisanpassungsklausel in den Stromabnahmeverträgen des Versorgers erzielt. Stromkunden der Tiwag erhalten eine Preiserhöhung vom Jänner 2019 in Form von Geldersatz oder einem Gutschein zurück. Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten mit einer Kompensation von zirka 45 Euro rechnen, teilte der VKI mit. …
Konsumentenschutz Tiwag zahlt unzulässige Preiserhöhung zurück

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