Berlin (energate) - Die Bundesländer verlangen energiewirtschaftliche Reformen für den Hochlauf von Wasserstoff. Im Blick haben sie dabei die Regulierung von Gasnetzen. So stimmte die Länderkammer im Rahmen der Abstimmung über das Bundesbedarfsplangesetz für Empfehlungen des Wirtschaftsaussschusses, sowohl das EnWG als auch die GasNZV zu ändern. So soll etwa im EnWG die Definition "Fernleitung von Erdgas" durch "Gas" ersetzt werden, um so auch den Betrieb von regulierten Wasserstoffnetzen zu ermöglichen. Entsprechende Vorschläge hatten die Gasnetzbetreiber bereits vorgelegt (energate berichtete). Eingefügt werden soll zudem der Begriff "Wasserstoffnetz" sowohl in EnWG als auch GasNZV. Betreiber von reinen Wasserstoffnetzen sollen zudem von der Pflicht zum Netzanschluss befreit werden, wenn die Gefahr einer Vermischung besteht. Die Bundesnetzagentur hat zur Regulierung von Wasserstoffnetzen bereits eine Konsultation gestartet (energate berichtete).
Lob für Vorstoß
Aus der Energiebranche kommt Zustimmung für die Regelungsvorschläge des Bundesrates. Die Länderkammer habe einen Stein ins Rollen gebracht, um noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für den Aufbau einer regulierten Wasserstoffinfrastruktur zu stellen, erklärte Inga Posch, Geschäftsführerin des Gasnetzbetreiberverbandes FNB Gas. "Wenn die Bundesregierung ihre ambitionierten Ziele im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie ernst meint, bietet der Vorschlag der Länderkammer einen realistischen Lösungsweg", so Posch. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betonte, der Vorschlag der Länderkammer sei geeignet, das Energiewirtschaftsgesetz "wasserstoff-fit" zu machen. Die Entwicklung eines wettbewerblichen Wasserstoffmarktes in Deutschland und Europa brauche frühzeitig regulatorische und infrastrukturelle Weichenstellungen.
Wasserstoffinfrastrukturgesetz
Die Länderkammer befasste sich in der Sitzung am 5. November zudem mit einem Entschließungsantrag aus Niedersachsen, der sich ebenfalls für entsprechende Änderungen am Regulierungsrahmen für Wasserstoff noch in der aktuellen Legislaturperiode ausspricht. Er ist fast Wortgleich mit dem Beschluss eines Treffens der Landesenergieminister vom 5. November. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem auf, ein Wasserstoffinfrastrukturgesetz vorzulegen. Der Rechtsrahmen soll dabei für eine Übergangszeit für jede Form von Wasserstoff gelten, da aktuell noch nicht ausreichende Mengen grünen Wasserstoffs bereit stünden. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung in dem Beschluss ebenfalls auf, die bereits angekündigte Befreiung von Elektrolysestrom von der EEG-Umlage umzusetzen. Der Antrag wurde an die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat verwiesen. /kw