Berlin (energate) - Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr die ersten Steinkohlekraftwerke per Auktion vom Netz nehmen. Bisher fehlt aber die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Doch hier scheint sich nun etwas zu bewegen.
Wer in den vergangenen Wochen im Bundeswirtschaftsministerium nach dem Stand der Gespräche mit der EU-Kommission über die milliardenschweren Beihilfen für den Braun- und Steinkohleausstieg fragte, bekam stets die gleiche Antwort: Es gebe konstruktive Gespräche, beide Seiten seien bemüht, diese zu einer Lösung zu führen
(energate berichtete). Nun scheint es Neuigkeiten zu geben. Am Mittwoch, 25. November, will das Bundeswirtschaftsministerium den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses im Bundestag über das Beihilfeverfahren berichten, wie der Tagesordnung zu entnehmen ist. Parallel dazu ist ein Informationstermin für Journalisten im Ministerium angesetzt. Die Einladung dazu versandte das beteiligte Umweltressort versehentlich an 9.000 Empfänger.
Separater Weg für die Braunkohle?
Die Aufmerksamkeit dürfte also gesichert sein. Druck, mit der EU-Kommission zu einer Lösung zu kommen, besteht ohnehin. Laut Kohleausstiegsgesetz muss die Bundesnetzagentur bis zum 1. Dezember die Zuschläge aus der ersten Ausschreibungsrunde für die Steinkohle bekannt geben. Die Angebote der Betreiber waren bereits Anfang September bei der Behörde eingegangen. Der Plan ist, in dieser Runde 4.000 MW vom Netz zu nehmen. Dafür muss Brüssel die vorgesehenen Ausstiegsprämien von maximal 165.000 Euro pro abzuschaltendem Megawatt durchwinken. Dies scheint unbestätigten Gerüchten zur Folge auch so zu sein. Allerdings ist zu hören, dass das Okay der Behörde nur für die Steinkohle gilt, nicht aber für den Braunkohleausstieg. Hier scheint es ein offizielles Prüfverfahren der EU-Kommission zu geben. Bestätigt ist dies aber noch nicht.
Zuletzt hatte die Bundesregierung noch im Eilverfahren eine Änderung des Kohleausstiegsgesetzes an das Windenergie-auf-See-Gesetz angedockt. Darin heißt es nun nicht mehr nur, dass die Regeln des Gesetzes erst angewendet werden dürfen, wenn eine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sondern auch "wenn und soweit die Europäische Kommission mitgeteilt hat, dass die beihilferechtliche Prüfung auf andere Weise zum Abschluss gebracht werden kann". Über den Hintergrund der Änderung schwieg sich das Bundeswirtschaftsministerium aus. Von Energierechtlern heißt es, dies sei für den Fall gedacht, dass die EU-Kommission, wie offenbar nun bei der Steinkohle, die Ausstiegshilfen nicht als Beihilfe einstufe.
Uniper: Auktionen haben nur geringen Einfluss
Für einige der Steinkohlebetreiber scheint die Abschaltprämie ohnehin nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen. So bekräftigte der Energiekonzern Uniper, seine Kraftwerke Wilhelmshaven, Scholven, Heyden und Staudinger mit insgesamt 2.900 MW Leistung stilllegen zu wollen, ob mit oder ohne Zuschlag in einer Abschaltauktion (
energate berichtete). /kw