Berlin (energate) - Um EEG-Umlageprivilegierungen für die Vergangenheit nicht zu verlieren, müssen zahlreiche Unternehmen mit Eigenversorgung bis zum 1. Januar 2021 ein Messkonzept erstellt und umgesetzt haben. Mit der aktuellen EEG-Novelle soll diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden. Angesichts der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ein überfälliger Schritt, findet unsere Kommentatorin. …
Gastkommentar von Sarah Schweizer Messkonzept: Gesetzgeber verschafft den Unternehmen etwas Luft

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