Berlin (energate) - Die Bundesnetzagentur kann die Ausschreibemengen bei den Windenergieauktionen laut dem gerade in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kürzen, wenn eine Unterzeichnung absehbar ist. Die Möglichkeit soll laut Bundeswirtschaftsministerium für mehr Wettbewerb sorgen. Die Windbranche sieht neues Verunsicherungspotenzial. Hintergrund ist ein Passus in § 28 des seit 1. Januar geltenden EEG. …
EEG Windenergie: Scharfe Kritik an möglicher Kappung der Ausschreibemengen

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