Bonn/Berlin (energate) - Hanseatic Energy Hub hat bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahme für das geplante LNG-Terminal in Stade vom regulierten Zugang beantragt. Die zuständige Beschlusskammer 7 hat den Eingang des Antrags auf der Internetseite der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Aktivitäten für das Projekt werden intensiver, gleichzeitig verstärken sich aber auch die Widerstände. Im Dezember hatte die Projektgesellschaft die Beteiligung der Schweizer Vermögensverwaltungsgesellschaft Partners Group bekannt gegeben (energate berichtete). Das Interessenbekundungsverfahren für unverbindliche Kapazitätsangebote läuft noch bis zum 1. Februar. 12 Mrd. Kubikmeter Regasifizierungskapazität sollen insgesamt entstehen.
DUH: Terminal nicht genehmigungsfähig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Bau von LNG-Terminals in Deutschland aus Energie- und Klimaschutzgründen ablehnt, hält das Terminal für nicht genehmigungsfähig. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das Rechtsanwältin Cornelia Ziehm für die DUH erstellt hat. Ziehm argumentiert darin unter anderem, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssten aufgrund des aktuellen Klimaschutzrechtes die Auswirkungen auf das globale Klima berücksichtigt werden. Dazu gehörten auch die Umweltwirkungen der Gasproduktion und des Transports. Eine Ermittlung aller Auswirkungen auf den Klimawandel führe zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um einen "Beitrag zum Klimaschutz" handele, heißt es in dem Gutachten.
Im November letzten Jahres hatte die Stadt Stade unterdessen zwei Gutachten präsentiert, wie damals das "Neue Stader Wochenblatt" berichtete. Gutachter waren die Unternehmensberatung 3con Management Consultants sowie ein Fraunhofer-Institut. Vertreter der Managementberatung hatten, so die Zeitung, unter anderem hervorgehoben, das Terminal sei Voraussetzung für einen Wasserstoff-Hub Stade. Langfristig soll in Stade Wasserstoff anstelle von Erdgas importiert werden. Auch die Projektgesellschaft betont, das Terminal bilde einen Baustein für Energien der Zukunft wie Wasserstoff und Bio-LNG.
Freistellungsentscheidung für Brunsbüttel veröffentlicht
Als Vorbereitung für ihr Antragsverfahren können die Mitarbeiter und Berater von Hanseatic Energy Hub die Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur für das Terminal Brunsbüttel studieren. Die zuständige Beschlusskammer veröffentlichte die Entscheidung von Ende November Anfang des Jahres im Internet. In Brunsbüttel müssen, dies ist eine der Auflagen, zehn Prozent der Kapazität für kurzfristige Buchungen reserviert werden. Gegen diese Reservierungsquote hatte sich die Projektgesellschaft German LNG Terminal gewehrt, da sie die Wirtschaftlichkeit des Projektes erschwere. Zudem hätten andere Projekte in Nordwesteuropa eine solche kurzfristige Reservierungsquote nicht auferlegt bekommen. Das Verfahren für das Terminal in Brunsbüttel hat gut zwei Jahre gedauert. /hl