Ab August 2021 müssen 45 Prozent der neu anzuschaffenden Linienbussen emissionsarm sein. (Foto: Stadtwerke Osnabrück)
Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Beschaffung emissionsarmer Straßenfahrzeuge beschlossen. Demnach soll künftig ein Teil der von der öffentlichen Hand angeschafften Kraftfahrzeuge emissionsarm sein. Konkret gilt bei den neu anzuschaffenden Linienbussen ab August 2021 ein Mindestanteil an sauberen Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie von 45 Prozent. Die Hälfte davon muss wiederum komplett emissionsfreie Antriebe haben. Bei Lkw gilt eine Quote von 10 Prozent. Ab Jahresbeginn 2026 soll der Anteil an emissionsarmen Fahrzeugen weiter steigen und 65 Prozent bei Bussen sowie 15 Prozent bei Lkw betragen. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten ab August 2021 eine Quote von 38,5 Prozent. Die sogenannte Clean-Vehicles-Richtlinie der EU kommt nun zur Beratung in den Bundestag.
CDU und CSU begrüßen den Beschluss und hofft auf mehr Innovation und mehr Wettbewerbsfähigkeit für emissionsfreie Antriebe. Auch das Deutsche Verkehrsforum verspricht sich einen "Markthochlauf nachhaltiger Antriebe" durch die Regelungen, weist jedoch auf die Mehrkosten bei kommunalen Verkehrsbetrieben und Dienstleistern hin. "Wenn jetzt Mindestziele festgelegt werden, müssen Bund und Länder allerdings auch die Umsetzung finanziell angemessen unterstützen", so DVF-Geschäftsführerin Heike van Hoorn. Zudem kämen auch praktische Herausforderungen auf die Kommunen zu: Für bestimmte Einsatzbereiche seien besonders emissionsarme Fahrzeuge nicht oder nur eingeschränkt verfügbar, beispielsweise bei der Straßenreinigung. "Hier brauchen wir praktikable Ausnahmen von den Mindestquoten", fordert Hoorn.
VKU: Ländliche Gebiete nicht überstrapazieren
Der VKU fürchtet vor allem eine hohe Belastung der ländlichen Gebiete durch die Mindestvorgaben. "Für den dortigen Einsatz sind Fahrzeuge mit hohen Reichweiten notwendig. Speziell in den schweren Fahrzeugklassen wie bei Müllsammelfahrzeugen oder Bussen für den öffentlichen Nahverkehr sind kaum passende Fahrzeuge am Markt verfügbar", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Deutsche Städtetag, dem Deutsche Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Das könne schlimmstenfalls zu Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr oder Tariferhöhungen führen. Statt individuellen Quoten für Kommunen brauche es eine auf Bundesebene summierte Quote. Damit könnten Ballungszentren mit einer Übererfüllung der Quote die ländlichen Gebiete entlasten. /nl
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