Unternehmen und Öko-Verbände fordern mehr Rechte für Energiegemeinschaften im EAG. (Foto: ourpower.coop)
Wien (energate) - Energiegemeinschaften und Privatleute sollen im neuen Energie-Ausbau-Gesetz (EAG) stärkere Berücksichtigung finden. Dies fordert die “Initiative Bürger*innen-Power“, die von Verbänden wie Erneuerbare Energie Österreich, Photovoltaik Austria, Kleinwasserkraft Österreich unterstützt wird. Initiatorin der Kampagne ist die "OurPower" Energiegenossenschaft. Das EAG soll voraussichtlich Mitte Februar dem Ministerrat vorgelegt werden. Da laut Bürgerinitiative bei den Energiegemeinschaften keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind, richteten sie einen Forderungskatalog an den Nationalrat und die Bundesregierung (ÖVP/Grüne). Sie appellierten daran, die EU-Vorgaben (Clean Energy Package), die Bürger in den Mittelpunkt der Energiewende stellen, beim neuen Energiegesetz stärker zu berücksichtigen.
Kritik am Energiegesetz
Die Bürgerinitiative kritisiert, dass die aktive Rolle am Energiemarkt - Strom selbst zu erzeugen, zu teilen, von Privaten kaufen zu können und sich in Energiegemeinschaften zu organisieren - im vorliegenden EAG-Entwurf bei weitem nicht ausreichend festgeschrieben sei. Die Regelungen seien zu "kompliziert, technisch und einschränkend".
Fehlender Smart-Meter-Rollout
Laut Bürgerinitiative fehlen im Gesetzentwurf drei wichtige Punkte: Die erste Forderung betrifft das Bürgerrecht, ohne bürokratische oder technische Hürden an frei gewählten Energiegemeinschaften teilzunehmen. Jeder Stromkonsument soll sich mit der bestehenden technischen Ausstattung beteiligen können. Das Problem dabei sei der schleppende Smart-Meter-Einbau, erklärt die "OurPower"- Mitgründerin Ursula Seethaler auf energate-Anfrage. In Österreich verfügen erst 20 Prozent der Haushalte über einen intelligenten Stromzähler. Rund 80 Prozent oder 4 Mio. Stromkunden aber, so die Kritik, wären zu Beginn des EAG von der Teilnahme an Energiegemeinschaften ausgeschlossen.
Einfache Eigenversorgung
Jeder soll das Recht besitzen, Strom aus eigenen Ökostrom-Anlagen zu beziehen - und das unabhängig vom Ort der Wohnung oder der Anlage. Weiters soll das Recht bestehen, gemeinsam erzeugte Energie zu nutzen, zu speichern und zu tauschen. Die Bürgerinitiative führt dazu folgendes Beispiel an: Auch für Personen, die keine PV-Anlagen auf ihrem Haus errichten können, müsse ein Stromzugang zu dachintegrierten oder auf Freiflächen mit Doppelnutzung errichteten PV-Kraftwerken möglich sein. Damit könnten Personen auch aus weiter entfernten Beteiligungen an Ökostromanlagen direkt den eigenen Strom beziehen.
Faire Kostenaufteilung
Ein weiterer Punkt betrifft die Stromkosten. Eine Nutzung des Ökostroms aus eigener Produktion oder innerhalb einer Energiegemeinschaft soll ohne Elektrizitäts- und Ökostromabgaben möglich sein. Für einen Haushalt mit 2.000 kWh bedeutet das eine Stromkosten-Ersparnis von 96 Euro pro Jahr und bei 4.000 kWh Jahr eine Reduktion von 192 Euro jährlich, rechnet Seethaler vor. /imk
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