Berlin (energate) - Die Bundesregierung bleibt bei der getrennten Regulierung für Wasserstoff- und Gasnetze. Das geht aus der Beschlussfassung der EnWG-Novelle hervor, die energate vorliegt. Das Bundeskabinett wird diese am 10. Februar verabschieden. Die neu eingeführte Regulierung für Wasserstoffnetze ist ein wichtiger Eckpfeiler, um den Markthochlauf der Technologie voranzubringen. Wasserstoff wird darin erstmals als Energieträger im Sinne des EnWG definiert. Unternehmen können, müssen sich aber nicht der Regulierung unterwerfen (energate berichtete). Die Bundesregierung setzt dabei auf eine Trennung von Gas- und Wasserstoffnetzen. Die Netzkosten sollen allein Wasserstoffnutzer zahlen. Die Gasnetzbetreiber hatten die Trennung kritisiert, ohne Erfolg (energate berichtete).
Das Bundeswirtschaftsministerium will Erdgaskunden die Kosten für Wasserstoffnetze nicht auferlegen, solange Wasserstoff nur in ausgewählten Anwendungen in Industrie oder in der Mobilität zum Einsatz kommt. Für den breiten Einsatz im Wärmemarkt und damit in der Beimischung sieht das Ministerium erst eine Perspektive, wenn größere Mengen zur Verfügung stehen. Die Wasserstoffregulierung soll zunächst so lange gelten, bis entsprechende EU-Vorgaben vorliegen. Im Beschlussentwurf wird daher im Vergleich zu Vorgängerversionen auf einen Bericht verwiesen, den das Bundeswirtschaftsministerium bis zum 30. Juni 2022 vorlegen soll. Dieser soll ein Konzept zum weiteren "Auf- und Ausbaus des deutschen Wasserstoffnetzes" enthalten. Im Lichte der zu erwartenden EU-Vorgaben soll er "insbesondere Fragen der regulatorischen Rahmenbedingungen, der Finanzierung einer Infrastruktur sowie Überlegungen zu einer Transformation von Gasnetzen zu Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweisen integrierten Systemplanung beinhalten", heißt es im Gesetz.
BDEW-Chefin Kerstin Andreae betonte im Interview mit energate, der Einstieg in die Regulierung von Wasserstoff sei richtig. Der zweigleisige Ansatz sei aber nicht geeignet, "um den zügigen und notwendigen Aufbau einer zukunftsfähigen Wasserstoffinfrastruktur zu ermöglichen". Er verhindere eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und setze keinen verlässlichen Rahmen für Investoren und Marktteilnehmer, so Andreae.
Mehr Transparenz bei Energierechnungen
Mit der EnWG-Novelle ändern sich zudem die Anforderungen an Energieverträge und Rechnungen: Sie sollen transparenter und verständlicher werden (energate berichtete). Die Änderungen gehen auf EU-Vorgaben zurück. Betroffen davon ist auch die Stromkennzeichnung, mit dem Ziel besserer Nachvollziehbarkeit. Der über die EEG-Umlage finanzierte Strom soll im Gesamtversorgermix nicht mehr abgebildet werden. "Unternehmen, die keinen gesonderten Produktmix ausweisen, müssen neben dem Unternehmensmix einen Unternehmensverkaufsmix, der den EEG-geförderten Anteil des Stromverkaufs ausweist, ausweisen", heißt es in der Novelle weiter. Von Ökostromunternehmen kommt Zustimmung. Sie kritisieren schon lange, dass die geltende Regelung Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren, vermischen. "Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird", sagte Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Klima- und Energiepolitik von Lichtblick.
Weitere Änderungen der EnWG-Novelle betreffen unter anderem die Einführung von dynamischen Stromtarifen sowie die Marktrolle von Aggregatoren, die Flexibilitäten am Strommarkt einsammeln und vermarkten. Eingeführt wird zudem ein Finanzierungsmechanismus für Interkonnektoren, Netzbetreiber erhalten zudem in Ausnahmefällen das Recht, Stromspeicher zu betreiben. /kw