Berlin (energate) - Der Bundesrat hat das Bundesbedarfsplangesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Netzausbauprojekten gebilligt. Damit kann das Gesetz nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Das Gesetz nimmt 35 neue Netzausbauvorhaben in die sogenannten Bedarfsplanung auf und stellt damit einen "vordringlichen Bedarf" für diese Projekte fest. Diese sollen nun bis 2030 in Betrieb gehen. Zu den Netzausbauvorhaben gehören etwa die Kapazitätserweiterung der Nord-Süd-HGÜ-Trasse "SuedOstLink" von 2.000 auf 4.000 MW sowie der sogenannte "Korridor B". Dabei handelt es sich um zwei neue Gleichstromverbindungen, die von Schleswig-Holstein beziehungsweise Niedersachsen bis ins Ruhrgebiet verlaufen sollen.
Altmaier: Bedarf an Leitungen steigt
Netzausbauprojekte in der Bedarfsplanung profitieren unter anderem von einem verkürzten Klageweg gegen die behördlichen Genehmigungen, sodass die Planungsverfahren deutlich kürzer ausfallen sollen. Zudem führt die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes eine Übergangsregelung ein, die es Übertragungsnetzbetreibern ermöglichen soll, sogenannte Netzbooster als Großspeicher als Netzmittel zu betreiben (
energate berichtete). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) reagierte erleichtert: Der Weg sei nun frei für den weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes. Er erinnerte daran, dass mit der Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken der Bedarf an Stromtransportwegen über weite Strecken zunehme.
Auch der Übertragungsnetzbetreiber Tennet, in dessen Regelzone zahlreiche betroffene Netzausbauprojekte fallen, begrüßte die Entscheidung. Damit seien "klare gesetzliche Vorgaben" geschaffen, welche Projekte des Stromnetzausbaus die Netzbetreiber konkret in welchem Umfang und in welcher Technologie bis zum Jahr 2030 realisieren werden, sagte Tennet-Geschäftsführer Tim Meyerjürgens. Mit ihrem Bekenntnis zum Netzausbau sorge die Politik zudem für mehr Akzeptanz. /rb