Berlin (energate) - Erfolgreiche Bieter in den Auktionen für die Offshore-Windkraft müssen die Kosten für die Vorerkundung künftig an die Bundesnetzagentur zurückzahlen. Die rechtliche Grundlage dafür will das Bundeswirtschaftsministerium mit der Änderung der Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) schaffen, die energate im Entwurf vorliegt. Hintergrund ist die Umstellung der Ausschreibungen auf das zentrale Modell mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz. …
Windenergie Bundesregierung bepreist Erkundung von Offshore-Flächen

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