Hamm/Essen (energate) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei der Ermittlung des generellen, sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) die Rechte der Bundesnetzagentur nochmals gestärkt. Ein Gasverteilnetzbetreiber aus Hamm hatte gegen die Veröffentlichung nicht anonymisierter Daten auf der Internetseite der Regulierungsbehörde geklagt. In erster Instanz hatte das OLG Düsseldorf die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen (AZ: VI-3 Kart 82/17). …
Hintergrund Xgen: BGH stärkt erneut Rechte der Bundesnetzagentur

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